FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich in der Zentralen Sofortaufnahme anrufen?
Frauen* und ihre Kinder, die aus Leipzig kommen und einen schützenden Ort in Folge häuslicher Gewalt möchten, können sich jederzeit, 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr in der Zentralen Sofortaufnahme melden.
Welche Formen umfasst die Gewalt?
- körperliche (Personen werden geschlagen, getreten, oder mit Gegenständen beworfen)
- psychische (Personen werden abgewertet, beleidigt und/oder beschimpft)
- sexualisierte (Personen werden zu sexuellen Handlungen gezwungen, die sie nicht wollen)
- finanzielle (Personen wird der Zugang zu finanzieller Eigenständigkeit verwehrt, Geld wird zugeteilt oder vorenthalten, es wird verboten, einer Lohnarbeit nachzugehen)
- soziale Gewalt (Personen dürfen sich nicht oder nur im Beisein des*der Partner*in mit Freunden, Bekannten oder Familie treffen; sie werden kontrolliert) sowie
- Stalking (Personen werden willentlich und wiederholt verfolgt oder belästigt)
Wer kann in die Zentrale Sofortaufnahme kommen?
Alle volljährigen Personen, unabhängig von ihrer zugesprochenen Staatszugehörigkeit, geschlechtlichen Identität, Hautfarbe oder finanziellen Möglichkeit, die sich als Frau* identifizieren und als diese gelesen werden wollen, insbesondere auch Queerpersonen, finden in unserer Einrichtung Schutz.
Was ist, wenn ich nicht aus Leipzig komme?
Das kommt darauf an.
Wenn Sie aus dem Landkreis Leipzig kommen, melden Sie sich erst bei den Kolleginnen* vom Wegweiser e.V. unter 0177-303 921 9.
Sind Sie im Landkreis Nordsachsen gemeldet, kontaktieren Sie zunächst die Kolleginnen* vom Kinderschutzbund unter 0179-413 651 8 oder 0152-236 894 37.
Diese Einrichtungen sind vordergründig für Sie zuständig. Ist Ihre Gefährdung in den Gebieten zu groß, finden wir individuelle Lösungen.
Kommen Sie aus einem anderen sächsischen Landkreis oder Bundesland, rufen Sie in der Zentralen Sofortaufnahme an.
Ich war schon einmal in einem Leipziger Frauen*haus. Soll ich trotzdem in der Zentralen Sofortaufnahme anrufen?
Nein. Sofern Sie bereits in einem Leipziger Frauen*- und Kinderschutzhaus Schutz gefunden haben, können Sie sich direkt an das jeweilige Haus wenden.
Worin besteht der Unterschied zwischen der Zentralen Sofortaufnahme und einem Frauen*- und Kinderschutzhaus?
Die Zentrale Sofortaufnahme hat die Aufgabe, Frauen* und ihren Kindern sofortigen Schutz zu bieten, wenn sie eine Gewaltsituation verlassen wollen.
Nach der Aufnahme prüfen wir die individuelle Situation und erarbeiten, wie eine Perspektive aussehen kann. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die Frauen* in passende Anschlusshilfen zu vermitteln, z.B. ein Frauen*- und Kinderschutzhaus. Der Aufenthalt bei uns ist kostenfrei und auf wenige Tage begrenzt.
In einem Frauen*- und Kinderschutzhaus ist der Aufenthalt meist länger und kann mehrere Wochen und Monate dauern. Die Fachkräfte unterstützen Sie dabei, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen und begleiten Sie z.B. bei Anwält*innenterminen, existenzsichernden Maßnahmen, der Wohnungssuche oder der Entwicklung einer interessengeleiteten beruflichen Perspektive. Der Aufenthalt in einem Frauen*- und Kinderschutzhaus ist kostenpflichtig. In finanziell prekären Situationen, bleibt der vordergründige Schutz aber bestehen und es werden individuelle Lösungen gefunden.
Wie viel kostet das Frauen*- und Kinderschutzhaus?
Für den Kostensatz gibt es eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Leipzig. Darin sind 10,00€ pro Tag und pro Person festgelegt. Das heißt, für eine Frau* mit drei Kindern fallen kalendertäglich 40,00€ Nutzungsgebühren an. Sofern Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, beantragen wir mit Ihnen die Übernahme der Mietkosten.
Wie kann ich mir das Leben in einem Frauen*- und Kinderschutzhaus vorstellen?
- Sie leben mit ca. zwei weiteren Frauen* und ggf. deren Kindern WG-ähnlich in 2-oder 3-Raum-Wohnungen zusammen und teilen sich Küche und Bad. Sie und Ihre Kinder bewohnen gemeinsam ein eigenes Zimmer. Ihren Tag gestalten Sie eigenständig nach Ihren Bedürfnissen und Bedarfen. Sie können Freunde besuchen, wann Sie wollen und auch die Rückkehr in das Haus bestimmen Sie selbst. Ihre Versorgung gestalten Sie ebenfalls eigenständig, das heißt, Sie gehen für sich allein einkaufen und besorgen die Dinge des alltäglichen Bedarfs. Sie können auch bei Freund*innen oder Verwandten übernachten.
- In unseren Einrichtungen gibt es einige Hausregeln zu beachten. Die wichtigste ist die Verschwiegenheit unserer Adresse. Sie dürfen während und auch nach Ihrem Aufenthalt bei uns niemandem sagen, wo sich die Einrichtung befindet. Zur Wahrung unserer Anonymität können Sie leider auch keinen Besuch bekommen. Sollten Sie diese Regel missachten, müssen Sie die Einrichtung verlassen und wir prüfen, ob Sie in einem anderen Haus aufgenommen werden können.
- Die Sozialarbeiterinnen* mit Zusatzqualifikationen in Traumapädagogik, Therapie oder systemischer Beratung vereinbaren Termine mit Ihnen. In diesen werden Ihre Anliegen besprochen und Sie erhalten entsprechend Ihrer Wünsche und Bedarfe Unterstützung von uns. Sofern Sie es wünschen und die Notwendigkeit besteht, begleiten wir Sie auch zu wichtigen Terminen, z. B. Anwält*innen, Gerichtsverhandlungen, Ärzt*innen. Je nachdem, welche Anliegen Sie haben, können das tägliche Kontakte sein oder auch nur einzelne Termine pro Woche. Uns ist wichtig, dass wir mindestens einmal wöchentlich persönlichen und direkten Kontakt in unserer Einrichtung mit Ihnen haben.
Wird das Jugendamt informiert, wenn ich im Frauen*haus bin?
- Das kommt darauf an. Unserer Grundhaltung nach gehen wir davon aus, dass Eltern das Beste für ihr Kind wollen. Die Notwendigkeit, das Jugendamt zu beteiligen, besteht nicht automatisch. Oftmals wenden sich Eltern an das Jugendamt, wenn Umgangsregelungen vereinbart werden sollen.
- Wenn Sie in einer Gewaltsituation waren, in der es einen Polizeieinsatz bei Ihnen gab, ist die Polizei verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Die Beamt*innen bieten Ihnen auch an, den Kontakt zur Beratungsstelle gegen häusliche Gewalt (KIS) herzustellen. Verlassen Sie die Gewaltsituation ohne vorherigen Polizeieinsatz, muss das Jugendamt nicht automatisch informiert werden.
- Unsere Einrichtungen wenden sich nur dann an das Jugendamt, wenn Sie mit Ihren Kindern in die Gewaltbeziehung zurückkehren und es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Zu diesem Schritt verpflichten wir uns.
- Sehen wir darüber hinaus andere Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und es uns in der Zusammenarbeit mit Ihnen nicht gelungen ist, die Gefährdung für Ihr Kind abzuwenden, melden wir das ebenfalls dem Jugendamt.
- Sind Leib und Leben Ihres Kindes akut gefährdet, müssen wir uns an das Jugendamt wenden. Ihr Kind braucht dann schnelle Hilfe.
- Ist es unserer Einschätzung nach notwendig, das Jugendamt zu involvieren, sprechen wir vorher mit Ihnen. Wir erarbeiten gemeinsam, wann und wie das Jugendamt informiert wird. Sie und Ihr Kind können Ihre Wünsche äußern und wir versuchen diese einzubeziehen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Beratung suche?
Wenn Sie sich erst einmal zu Ihrer Situation beraten lassen möchten, vereinbaren Sie ein Gespräch in der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) unter 0341-306 877 8 oder kontakt@kis-leipzig.de
Warum steht hinter manchen Wörtern ein*?
- Wir setzen uns in unserer Arbeit viel mit geschlechtlicher Vielfalt, Identitäten und Diskriminierung auseinander und wollen, dass sich alle Personen, die sich als weiblich identifizieren, angesprochen fühlen:
- Cis-Frauen*
- Trans-Frauen*
- lesbische Frauen*
- nicht-binäre Personen
Damit das auch in unserer Schriftsprache erkenntlich wird, setzen wir hinter das Wort Frauen das sogenannte Gendersternchen*
Wie kann ich die Arbeit in den Einrichtungen unterstützen?
- Für unsere Arbeit in den Gewaltschutzeinrichtungen erhalten wir Fördermittel vom Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig. Auf diese Weise werden die Personal- und ein Teil der Sachkosten gedeckt. Für Zuwendungen an Frauen* und Kinder in Form einer Notversorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln, Spielmaterial sowie kleine Geschenke zum Geburtstag, Schulanfang oder Kindertag sind wir auf Geld- und Sachspenden angewiesen.
- Unser Spendenkonto bei der Bank für Sozialwirtschaft lautet:
Förderverein sozialer Projekte e.V.
IBAN: DE67 3702 0500 0003 5144 00
BIC: BFSWDE33LPZ
Verwendungszweck: Name, Vorname, Adresse. Bei Angabe Ihrer Adresse senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Spenden.